Compliance
Compliance bei reallocation
Als Vermittler von Gewerbe- und Investmentimmobilien sehen wir uns seit mehr als 25 Jahren unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso wie unseren Kundinnen und Kunden gegenüber einer transparenten und vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Deswegen basiert all unser Handeln auf moralischen Grundwerten wie Verlässlichkeit und Professionalität, die von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften gestützt werden.
- Grundwerte
Alle Kolleginnen und Kollegen halten sich stets an unsere Grundwerte Transparenz, Professionalität, Verlässlichkeit – sowohl im Umgang mit Kund:innen, Lieferant:innen und Partner:innen als auch in der Zusammenarbeit im Team. - Kartell- und Wettbewerbsrecht
Alle Kolleginnen und Kollegen handeln nach den Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts. Das bedeutet u. a., dass wir in einen offenen und fairen Wettbewerb treten und keine stillen Vereinbarungen mit Mitbewerbern treffen. Zudem ist in unseren Geschäftsbeziehungen stets auf ehrliche und transparente Kommunikation sowie auf die Verschwiegenheit gegenüber Dritten Verlass. - Geldwäschegesetz
Wir agieren gemäß dem geltenden Geldwäschegesetz. So sind wir z. B. gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner zu identifizieren und Verdachtsfälle der zuständigen Behörde zu melden. Verantwortliche Ansprechpartner innerhalb der reallocation commercial properties gmbh ist die Geschäftsleitung sowie ein weiterer Vertreter. - Anti-Korruption
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, angebotene Geschenke ab einem Geldwert von 10 Euro abzulehnen und Einladungen zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen mit der Geschäftsleitung abzustimmen. Wir selbst lehnen zudem jede Bevorteilung oder Einflussnahme Dritter ab. - Datenschutz
Wir handeln gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und tragen für deren Einhaltung gemeinsam mit einem externen Datenschutzbeauftragten Sorge. - Verhalten im Geschäftsverkehr
Wir agieren immer im Sinne unserer Kundinnen und Kunden und stellen dabei Qualität und ein optimales Preisleistungsverhältnis in den Mittelpunkt. Persönliche Interessen spielen für uns keine Rolle: Jede unserer Entscheidung lässt sich sachlich begründen. - Verschwiegenheit
Alle Personen, die für reallocation tätig sind, sind der Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Das gilt für Geschäftsgeheimnisse ebenso wie für andere betriebliche Informationen oder Details zu Kunden und Projekten. - Medienkontakte
Auch gegenüber den Medien geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Auskunft bzw. äußern sich nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung bzw. unserer Kundinnen und Kunden. - Persönlichkeitsschutz
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei uns sicher – Mobbing, Anfeindungen oder unkollegiales Verhalten wird bei reallocation kein Raum geboten. - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Ganz gleich welche Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexuelle Identität, welches Alter oder ob Beeinträchtigung: Jeder und jedem Einzelnen wird bei uns vorurteilsfrei und respektvoll begegnet. Die Geschäftsleitung ist in Konfliktfällen vertrauensvoller Ansprechpartner. - Arbeitssicherheit
Im Sinne des Wohlergehens unserer Mitarbeitenden legen wir Wert auf Arbeitsplatzsicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. - Arbeitszeit
Wir achten auf die Einhaltung der maximal zulässigen Höchstarbeitszeit sowie auf Ruhepausen und Ruhezeiten unserer Kolleginnen und Kollegen. - Schutz von Betriebsvermögen
Firmeneigentum und immaterielle Werte und gewerbliche Schutzrechte werden bei reallocation mit großem Verantwortungsbewusstsein behandelt. Eine private Nutzung der Einrichtungen und Gegenstände ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Geschäftsleitung gestattet. - Rechnungslegung und Bilanzierung
Auch bei Rechnungslegung und Bilanzierung arbeiten wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und halten alle Geschäftsvorgänge vollumfänglich schriftlich fest. Jahresabschlüsse werden zudem gemeinsam mit externen Abschlussprüfern erstellt